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   OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20   

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OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20 (https://dejure.org/2022,8592)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.03.2022 - 6 A 641/20 (https://dejure.org/2022,8592)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. März 2022 - 6 A 641/20 (https://dejure.org/2022,8592)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124 Abs. 2, GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2, VwGO § 54 Abs. 1, ZPO § § 42 ff.
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung Spielhalle; Rechtsschutzbedürfnis nach Geschäftsaufgabe; vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (45)

  • OVG Sachsen, 29.11.2019 - 6 B 143/18

    Glücksspielrechtliche Erlaubnis; Spielhalle; Untersagung des Betriebs einer

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Dass das Kohärenzgebot gemäß Art. 56 AEUV als Prüfungsmaßstab für die unionsrechtliche Dienstleistungsfreiheit nicht nur im Bereich staatlicher Monopolregelungen relevant ist, entspricht der Ansicht des Senats (Beschl. v. 29. November 2019, a. a. O. Rn. 63).

    Im Beschluss vom 26. Juli 2021 (a. a. O., Rn. ff.) hat der Senat unter Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung ausgeführt: "22 Weder aus dem Erlaubnisvorbehalt in § 24 Abs. 1 GlüStV noch aus der Heranziehung der Mindestabstandsregelung von § 18a Abs. 4 SächsGlüStVAG i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 GlüStV ergeben sich für den Senat verfassungs- oder unionsrechtliche Bedenken (zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 - 6 B 143/18 -, juris Rn. 59 ff., ff.; v. 12. April 2019 - 3 B 75/19 -, juris Rn. 16 f.; v. 13. Dezember 2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.).

    Soweit die Antragstellerin darauf verweist, dass nicht so sehr die Lage und der Standort, sondern mehr die Erkennbarkeit der Spielhalle für den Jugendschutz relevant sei, setzt sie lediglich ihre eigene Einschätzung an die Stelle der Einschätzung des Gesetzgebers, zeigt aber nicht auf, dass die Einschätzung des Gesetzgebers nicht mehr von seinem Beurteilungsspielraum gedeckt ist, zumal sich der Gesetzgeber - wie vom Senat im Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn. 68 f.) ausgeführt - für seine Einschätzung auf eine aktuelle wissenschaftliche Untersuchung stützen kann.

    Die Abstandsgebote sind konsequent am Ziel der Spielsuchtbekämpfung ausgerichtet (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 141; SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 67) und werden auch nicht durch Ausnahmen oder anderweitige Maßnahmen derart konterkariert, dass eine systematische Verfolgung der Ziele des Jugendschutzes und der Spielsuchtbekämpfung nicht mehr vorliegt.

    Hierzu verweist der Senat auf seinen Beschluss vom 29. November 2019 (a. a. O. Rn. 70 ff.).

    Gleiches gilt im Hinblick auf die Härtefallübergangsfristen, die (auch aus Sorge vor Entschädigungsforderungen von den Glücksspielaufsichtsbehörden einzelner Länder) großzügiger gewährt würden als von anderen (vgl. zu den Einzelheiten SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn. 70).

    Durch die Verwaltungspraxis der Beklagten und deren Kontrolle durch die Verwaltungsgerichtbarkeit (zum Vorliegen einer besonderen Härte i. S. v. § 29 Abs. 4 Satz 4 GlüStV vgl. SächsOVG, Beschl. v. 29. November 2019 a. a. O. Rn 43 ff.) bestehen ausreichend strukturelle Sicherungen dafür, dass die inhaltlichen Vorgaben des Glücksspielstaatsvertrages im Hinblick auf die vom Landesgesetzgeber verfolgten Ziele der Bekämpfung der Spielsucht sowie der Kanalisierung des Spielbetriebs unter Berücksichtigung schutzwürdiger grundrechtlicher Belange der Spielhallenbetreiber und geltend gemachter Härtefälle durchgesetzt werden können (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - BvR 1314/12 -, juris Rn. 186).".

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58; Urt. v. 9. September a. a. O. Rn. 95 ff.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.; BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 - , juris Rn. 38 m. w. N.; v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. ff., 51 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. November a. a. O. Rn. 65).

    Diese sind vielmehr Folge der föderalen Verfasstheit der Bundesrepublik; der Glücksspielsektor ist in der Gemeinschaft nicht harmonisiert (vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 a. a. O. Rn. 69).

  • BVerwG, 16.03.2021 - 3 BN 2.21

    Ablehung einer Anhörungsrüge wegen Nichtdarlegung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Da die Befangenheitsregelungen des § 54 Abs. 1 VwGO i. V. m. §§ 42 ff. ZPO jedoch nicht vor fehlerhafter Verfahrensführung oder Sachentscheidung, sondern vor persönlicher Voreingenommenheit des Richters schützen sollen, ist die Berufung auf tatsächliche oder vermeintliche Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler für sich genommen nicht geeignet, einen Ablehnungsgrund darzutun (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 - 3 BN 2.21 -, juris Rn. 2).

    Zusätzlich müssen konkrete Umstände vorgetragen werden, die darauf hindeuten können, dass die gerügten Mängel nicht nur auf einer fehlerhaften Rechtsauffassung, sondern auf einer persönlichen Voreingenommenheit des abgelehnten Richters oder auf Willkür beruhen (BVerwG, Beschl. v. 16. März 2021 a. a. O.; v. 12. August 2020 - 8 PKH 8.20 - juris Rn. 2).

  • BVerwG, 05.04.2017 - 8 C 16.16

    Fünf Jahre Bestandsschutz für Alt-Spielhallen auch bei Betreiberwechsel

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Dieses Ziel rechtfertigt den durch die Abstandsgebote hervorgerufenen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der Antragstellerin (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 u. a. -, juris Rn. 119 ff.; BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 - 8 C 16.16 -, juris Rn. 36 ff.; v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4.16 -, juris Rn. 22).

    Die verfassungsrechtliche Zumutbarkeit für Bestandsspielhallen ist insbesondere deshalb grundsätzlich gewahrt, weil der Gesetzgeber in § 29 Abs. 4 Satz 2 GlüStV eine fünfjährige Übergangsfrist vorgesehen hat, die das Interesse der Betreiber, eine Amortisierung der im Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage in die Spielhalle getätigten Investitionen zu erreichen und dabei einen angemessenen Gewinn zu erwirtschaften, Rechnung trägt (BVerwG, Urt. v. 5. April 2017 a. a. O. Rn. 48) und es den Inhabern von Bestandsspielhallen ermöglichte, sich für diese Spielhallen auf die Schließung vorzubereiten und sich Alternativstandorte zu suchen.

  • BVerwG, 26.10.2017 - 8 C 14.16

    Internetverbot für drei Glücksspielarten bestätigt

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58; Urt. v. 9. September a. a. O. Rn. 95 ff.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.; BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 - , juris Rn. 38 m. w. N.; v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. ff., 51 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. November a. a. O. Rn. 65).
  • EuGH, 09.09.2010 - C-64/08

    Die österreichischen Rechtsvorschriften, die das Recht zum Betrieb von

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Ferner ist die fragliche nationale Regelung nur dann gerechtfertigt, wenn sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. z. B. EuGH, Urt. v. 9. September - C-64/08 -, juris Rn. 47).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 10.12

    Anfechtung; normative Ausgestaltung; Aufgabe; Betriebsstätte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Damit verlangt das Kohärenzgebot aber weder eine Uniformität der Regelungen noch eine Optimierung der Zielverwirklichung oder gar eine sämtliche Glücksspielsektoren und föderale Zuständigkeiten übergreifende Gesamtkohärenz glücksspielrechtlicher Maßnahmen; Maßnahmen sind vielmehr allein im Hinblick auf die von den zuständigen Stellen des betroffenen Mitgliedstaats verfolgten Ziele und auf das von ihnen angestrebte Schutzniveau zu beurteilen (vgl. EuGH, Urt. v. 8. September 2009 - C-42/07 -, juris Rn. 58; Urt. v. 9. September a. a. O. Rn. 95 ff.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 123 f.; BVerwG, Urt. v. 26. Oktober 2017 - 8 C 14.16 - , juris Rn. 38 m. w. N.; v. 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. ff., 51 ff. m. w. N.; SächsOVG, Beschl. v. 29. November a. a. O. Rn. 65).
  • BVerwG, 16.12.2004 - 1 C 30.03

    Beförderungsverbot; Zwangsgeldandrohung; mehrstufiges Vollstreckungsverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Das ergibt sich zum einen aus der Funktion des Zwangsgeldes als reines Beugemittel ohne Strafcharakter, mit dem der Pflichtige zu der auferlegten Unterlassung veranlasst werden soll (vgl. SächsOVG, Urt. v. 11. Dezember 2019 - 4 A 1219/17 -, juris Rn. 47 unter Bezug auf BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2004 - 1 C 30.03 -, BVerwGE 122, 293).
  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Die Spielsuchtbekämpfung und der Jugendschutz können somit Einschränkungen der Niederlassungs- oder Dienstleistungsfreiheit rechtfertigen, wenn sich die hierzu getroffenen Maßnahmen im Rahmen der Erforderlichkeit halten und sie dazu beitragen, die Gelegenheiten zum Spiel vor allem auch für Jugendliche zu verringern und die Tätigkeiten im Glücksspiel in kohärenter und systematischer Weise zu begrenzen (vgl. EuGH, Urt. v. 21. Oktober 1999 - Zenatti - a. a. O. Rn. 36 f.; v. 6. November - C-243/01 Gambelli u. a. -, juris Rn. 67; v. 6. März 2007 - C-338/04 u. a. Placanica u. a. -, juris Rn. 52 f.; BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 a. a. O. Rn. 124).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2017 - 4 A 2359/15

    Beitreibung der festgesetzten Zwangsgelder bei Zuwiderhandlung der

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.03.2022 - 6 A 641/20
    Zum anderen folgt das Verbot weiterer Vollstreckungsmaßnahmen in derartigen Fällen aus § 19 Abs. 5 Satz 2 SächsVwVG, wonach zur Erzwingung einer Unterlassung Zwangsmittel nicht mehr angewandt werden dürfen, wenn eine weitere Zuwiderhandlung nicht mehr zu befürchten ist (anders zum dortigen Landesrecht: OVG NRW, Beschl. v. 17. Mai 2017 - 4 A 2359/15 -, juris Rn. 8 f.; OVG Saarland, Urt. v. 27. November 2001 - 2 R 9/00 -, juris Rn. 29).
  • OVG Saarland, 27.11.2001 - 2 R 9/00

    Beitreibung von Zwangsgeld wegen Nichtbefolgung einer Baueinstellungsverfügung;

  • BGH, 26.04.2016 - VIII ZB 47/15

    Richterablehnung: Verlust des Ablehnungsrechts bei Weiterverhandeln nach

  • EuGH, 21.07.2011 - C-159/10

    Fuchs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 6 Abs. 1 - Verbot der Diskriminierung wegen

  • VG Gera, 06.02.2003 - 4 K 15/00

    Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung

  • OVG Sachsen, 12.04.2019 - 3 B 75/19

    Spielhalle; Härtefall; Übergangsregelung; Mindestabstand; Kohärenz;

  • EuGH, 30.06.2016 - C-464/15

    Admiral Casinos & Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

  • OVG Berlin, 21.07.1967 - II B 58.66
  • BVerwG, 12.08.2020 - 8 PKH 8.20

    Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs als unzulässig; Fehlen individueller Gründe

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

  • VG München, 12.05.2011 - M 12 K 10.4504

    Zulässigkeit der Klage; Weigerung in der mündlichen Verhandlung, einen Sachantrag

  • OVG Sachsen, 13.12.2018 - 3 B 128/18

    Glücksspiel; Spielhalle; Mindestabstand; Kohärenz; Transparenz; Werbung;

  • VGH Bayern, 28.01.2009 - 15 ZB 08.3062

    Antrag auf Zulassung der Berufung; unterbliebene Antragstellung im Verfahren vor

  • OVG Sachsen, 01.12.2021 - 6 A 613/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Glücksspielrecht; Untersagungsverfügung;

  • OVG Sachsen, 20.04.2020 - 6 A 1182/18
  • OVG Sachsen, 11.12.2019 - 4 A 1219/17

    Sachurteilsvoraussetzung; Wasserkraftanlage; Altrecht; Anlagenbestand, ;

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90

    Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren;

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2010 - 5 LA 342/08

    Pflicht der Deutschen Telekom AG zur Reaktivierung eines nach langer

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • BGH, 05.02.2008 - VIII ZB 56/07

    Zeitpunkt für die Geltendmachung eines in der mündlichen Verhandlung zutage

  • OVG Sachsen, 04.11.2003 - 4 BS 332/03

    Androhung, Festsetzung, Verwaltungsvollstreckung, Zwangsgeld

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

  • BVerwG, 21.01.2003 - 1 C 5.02

    Anschlussrevision; unselbständige Anschließung; Beförderungsverbot;

  • BVerwG, 09.07.2014 - 8 C 36.12

    Dienstleistungsfreiheit; Eigenauftritt; Ermessensfehler; Gleichbehandlung;

  • BFH, 10.03.2000 - I R 112/98

    Richterablehnung; Rüge eines Verfahrensmangels i.S.d. § 116 Abs. 1 Nr. 1 FGO

  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

  • OVG Sachsen, 04.02.2016 - 2 A 385/14

    Stellen eines Sachantrags; Weigerung; Befangenheitsrüge

  • OVG Sachsen, 08.12.2019 - 6 A 740/19

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; künftige gewerbliche Tätigkeit

  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 15 ZB 07.429

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Untersuchungsgrundsatz; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

  • BFH, 22.09.1999 - VII B 109/99

    Richterablehnung

  • BFH, 07.08.1992 - XI S 5/92
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2022 - 9 N 24.19

    Klage gegen Trink- und Schmutzwassergebühren: Kriterien für die Zählerablesung

    Willkürlich ist ein Richterspruch, wenn er unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 15. Mai 2008 - 2 B 77/07 -, juris Rn. 6, und vom 9. November 2001 - 6 B 59/01 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. September 2009 - OVG 9 N 100.08 -, juris Rn. 2 ff.; OVG Bautzen, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 A 641/20 -, juris Rn. 8; Kluckert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage 2018, § 54, Rn. 128 ff.).
  • OVG Hamburg, 29.09.2022 - 5 Bf 75/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung im Asylrechtsstreit; rechtliches Gehör und

    Dies ist nur dann der Fall, wenn für die Besetzung des Gerichts willkürliche oder manipulative Erwägungen maßgeblich waren und die Beteiligten so unter Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG ihrem gesetzlichen Richter entzogen wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.5.2008, 2 B 77/07, NVwZ 2008, 1025, juris Rn. 5 ff.; OVG Bautzen, Beschl. v. 23.3.2022, 6 A 641/20, juris Rn. 8 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 6.3.2008, 15 ZB 07.429, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.04.2022 - 2 L 69/20

    Rechtsschutzinteresse für eine Klage gegen die Rücknahme einer Genehmigung

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist dann abzulehnen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 25. März 2013 - 2 ZB 12.1266 - juris Rn. 3; SächsOVG, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 A 641/20 - juris Rn. 1 m.w.N.).
  • VG Bremen, 30.06.2022 - 5 K 431/21

    Untersagung der Wettvermittlung, Urteil vom 30.06.2022 - atypischer Fall;

    Ein Verwaltungsakt erledigt sich mit der Folge, dass das Rechtsschutzbedürfnis für seine Anfechtung entfällt, wenn von ihm keine belastenden Wirkungen mehr ausgehen (SächsOVG, Beschl. v. 23.03.2022 - 6 A 641/20 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 21.09.2022 - 6 A 631/21

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Bestimmtheit eines Verwaltungsaktes

    Dies gilt auch dann, wenn nicht nur eine summarische, sondern eine vollständige Prüfung vorgenommen wird (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. März 2022 - 6 A 641/20 -, juris Rn. 5; § 7 Abs. 4 Satz 1 SächsVwKG).
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